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2. September 2019

Kassensicherungsverordnung 2020 – TSE „Technische Sicherheitseinrichtung“

Hinweise zur Kassensicherungsverordnung (KassSichV) ab dem 01.01.2020

Bin ich verpflichtet, eine TSE einzusetzen / nachzurüsten?

Ja! Ab dem 1.1.2020 gilt ein Verkaufs- und Bewerbungsverbot für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE ausgerüstet werden können. Für Kassen, die nachgerüstet werden können, ist dies schnellstmöglich vorzunehmen. Alle nachrüstbaren Kassen müssen bis zum 30.09.2020 umgerüstet sein. Momentan sind die TSE Karten bzw. Einrichtungen in begrenzten Stückzahlen lieferbar.  Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage und möglichen Lieferengpässen, empfehlen Ihnen daher , uns rechtzeitig mit der Umrüstung zu beauftragen. Jetzt Auftrag per Mail erteilen (Bitte Kassenmodell angeben).

Update vom 10.07.2020 der Oberfinanzdirektion Karlsruhe:

Nichtbeanstandungsfrist bis 31.03.2021 unter Voraussetzungen beschlossen. Unter folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen wird nicht beanstandet:
– Der Unternehmer hat die erfordliche Anzahl an TSE nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.
– Der Einbau einer cloudbasierten TSE ist vogesehen, diese aber nachweislich noch nicht verfügbar.

Mehr dazu hier: https://dfka.net/frist-zur-nachruestung-von-kassen/

Werden die Kassen mit der PlusBox auch mit der TSE ausrüstbar sein? (Nur Sam4S Kassen)

Nein. Das ist technisch nicht möglich. Für diese Geräte gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase, die bis zum 31.12.2022 festgelegt worden ist. Danach ist ein Umstieg auf eine TSE-fähige Kasse zwingend notwendig.

Was passiert mit den Kassen, die nicht nachrüstbar sind?

Für Geräte die nach dem 25.10.2011 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022. PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.

Muss die Kasse / TSE bei den Finanzbehörden gemeldet werden?

Ja, die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 1.Januar 2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal. Wann genau das Meldeverfahren verfügbar sein wird, ist momentan (Stand August 2019) noch nicht bekannt. Die Meldepflicht gilt nicht für Kassen, die unter die Ausnahmeregelung fallen.

Der Termin 1. Januar 2020 ist verschoben worden, stimmt das?

Nein! Die zuständigen Finanzbehörden halten an dem Termin 1.Januar 2020 für den Einsatz der TSE an den Kassen fest. Da es absehbar ist, dass es zu diesem Zeitpunkt keine flächendeckende Verfügbarkeit der Technischen Sicherheitseinrichtungen geben wird, wurde (Stand 25.09. 2019) eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ beschlossen. D.h. dass es nicht beanstandet wird, wenn keine TSE eingesetzt wird, falls diese bereits in Auftrag gegeben wurde und noch nicht lieferbar ist.

Muss ich für jeden Verkauf einen Bon ausgeben?

Ja! Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für Geschäftsvorfälle, die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wurden. Im Einzelfall kann eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden, falls sachliche oder persönliche Härten vorliegen.

Info: Multidata 19.08.2019

Bitte beachten Sie: Wir als MULTI DATA/Büro Böhm können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die nachfolgenden Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.

 

Weitere Info`s finden Sie unter folgenden Link`s:

https://www.google.com/amp/s/www.handwerk.com/kassen-aufruesten-mit-tse-bis-2020-wo-bleibt-die-technik%3famp

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03153/TR-03153-TS.pdf?__blob=publicationFile&v=3

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf;jsessionid=5887DD838CF37E0339E4C0261DC56AC5?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2017-10-06-KassenSichV.pdf?__blob=publicationFile&v=5

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf;jsessionid=E2C19855E9AF50520523C9AAB938B68F?__blob=publicationFile&v=1

Sharp Info zur Kassensicherungsverordnung 2020

29. Februar 2016

Der Dokumentenscanner

Der Dokumentenscanner

  • Verarbeitet je nach Variante, bis zu 120 Seiten in der MinuteDokumentenscanner-Brother-ADS2600WE
  • Einfache Bedienung über Touch-Screen
  • Duplexfunktion
  • Neben normalen DIN A4 Papier können mühe- und fehlerlos Zeitungsausschnitte und Kassenquittungen bis hin zu Pappflyern gescannt werden
  • Doppeleinzugserkennung

Ist Ihr vorhandenes Gerät kompatibel? Diese Frage beantworten wir Innen gerne in einem persönlichen Gespräch.

29. Februar 2016

Die Archivbox

Die documentXpath-Archivbox

  • In der Größe eines externen 3,5″ LaufwerksdocumentXpath-archivbox
  • Komplett vorinstalliert
  • Die kleinste Box hat 500GB Kapazität, das sind ca. zwei Millionen Seiten im PDF Format
  • Alles ist revisionssicher gespeichert
  • Jeder Computer im Netzwerk kann mit jedem Browser benutzt werden
  • Die Dokumente sind sofort nach dem scannen per Volltextsuche abrufbar
  • Vorhandene MFC-Geräte können per FTP eingebunden werden, bevorzugt Brother Geräte mit BSI Schnittstelle

Optional ist dxp über das Internet von jedem beliebigen Punkt weltweit verschlüsselt erreichbar. Die Daten sind sicher archiviert, da sich die Box mit den Dokumenten in den Geschäftsräumen des Eigentümers befindet. Man nutzt so den Vorteil einer cloud, ohne jedoch seine Daten physisch auszulagern und sich dadurch dem Risiko eines Fremdzugriffs auszusetzen.

3. März 2015

Interessantes und Wissenswertes


BITKOM-Presseinfo DGUV-Studie zu Tonern 28.05.2014

BITKOM Presseinfo Feinstaub Emission Feb2010

 

26. Februar 2015

Kopierer von Toshiba A3 Farbe und SW

Unsere Toshiba SW-Kopierer:

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Kompaktes A3 S/W-Multifunktionssystem

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A3 Multifunktionssystem für höchste Ansprüche in Büroumgebungen

Die neue S/W Serie zeichnet sich durch eine hohe Produktivität und intuitive Bedienung aus. Die umfangreichen Funktionalitäten können schnell abgerufen werden. Die Vielzahl an Endverarbeitungsoptionen garantiert jederzeit  eine professionelle Dokumentenausgabe.

Die neue Generation ist mit der neuesten Toshiba Secure HDD Technologie ausgestattet.  Die innovative Technologie garantiert, dass gespeicherte Daten absolut diebstahlsicher und vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Es werden nicht nur die Daten auf der Festplatte durch eine 256 Bit AES Verschlüsselung gesichert, sondern die Secure HDD ist auch mit einem Authentifizierungsschlüssel an das originäre Toshiba MFP gebunden. Das bedeutet, bei Ausbau der Festplatte und Verwendung in einer anderen Hardwareumgebung erlischt dieser Schlüssel automatisch, so können die Daten auf der Festplatte nicht mehr gelesen
werden.
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  • Erfüllung höchster Sicherheitsstandards und zuverlässiger Schutz sensibler Daten dank der Toshiba Secure HDD Festplattentechnologie.
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Unsere Toshiba Vollfarb-Kopierer:

Toshiba e-Studio 2515AC/3015AC/3515AC/5015AC

Kompaktes, leistungsstarkes A3-Farbmultifunktionssystem

A3 Farb-Multifunktionssystem mit beeindruckenden Funktionen für eine außergewöhnliche Dokumentenausgabe

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  • Hohe Produktivität von bis zu 50 Seiten/Minute (e-Studio 5015AC).
  • Der optionale Dual-Scan Vorlageneinzug scannt bis zu 240 Bilder/Minute, das sind 120 A4Seiten
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Informationen zu Toshiba`s „e-Bridge Next“ Technologie

Weitere Info`s erhalten Sie direkt bei uns oder auf der Herstellerseite von Toshiba.

25. Februar 2015

So finden Sie den richtigen Aktenvernichter!

HSM erklärt, wie Sie mit dem richtigen Aktenvernichter Ihre Daten schützen. Erfahren Sie in diesem Video, welche Kriterien Sie beim Aktenvernichter-Kauf berücksichtigen sollten. Weitere Informationen auf www.hsm.eu oder bei uns.

26. Februar 2015

Info`s und Neuigkeiten rund um Kassensysteme

Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur digitlen Aufbewahrung von Kassendaten

Schreiben des Bundesamtes fuer Finanzen

Übersicht der GDPdU konformen Sharp Kassenmodelle

SHARP_GDPdU-konforme_Modelle_01-15

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